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CLIP no Screening

Mit CLIP no Screening können Sie für abgehende Anrufe festlegen, dass dem angerufenen Teilnehmer nicht die netzseitige Rufnummer des Anschlusses übermittelt wird, sondern eine individuelle, von Ihnen selbst in der TK-Anlage festgelegte Rufnummer. CLIP no screening bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die übermittelte Rufnummer nicht von dem vermittelnden Netzanbieter auf Richtigkeit überprüft werden muss. Der anrufende Anschlussinhaber muss jedoch über das Nutzungsrecht der Rufnummer verfügen. Beachten Sie dazu auch den nachfolgenden Hinweis.

Hinweis

Sie dürfen nur deutsche Rufnummern aufsetzen und in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermitteln, an denen Sie ein Nutzungsrecht haben. Rufnummern für Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Neuartige Dienste oder Premium-Dienste sowie Nummern für Kurzwahl-Sprachdienste dürfen nicht in das öffentliche Telekommunikationsnetz übermittelt werden. Die Übermittlung ausländischer Rufnummern ist nicht zulässig.


Wenn Sie das Zusatz-Paket CLIP no Screening gebucht haben, können Sie den Dienst für abgehende Anrufe konfigurieren, siehe Konfiguration Leistungsmerkmale dann CLIP no Screening.