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In den meisten Fällen einer telefonischen Belästigung hilft schon die Anschaltung eines Anrufbeantworters oder auch die bloße Androhung, dass die Verbindung zurückverfolgt wird.
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Administrator-Ansicht
Die Bestellung einer Fangschaltung muss schriftlich erfolgen und ist kostenpflichtig. Wenn Sie Fragen haben oder eine Fangschaltung beauftragen möchten, können Sie sich an unsere kostenfreie Hotline der Auftragsannahme wenden:
Hotline: 0800 23 23 033 (erreichbar Mo. – Fr. von 08:00 – 20:00 Uhr)
Faxnummer: 0180 11 20 033
Die Hotline der Auftragsannahme berät Sie zu folgenden Themen:
Für die Einrichtung einer Fangschaltung benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:
Um den Anschlussinhaber eines unerwünschten Anrufs ermitteln zu können, müssen wir den genauen Zeitpunkt kennen, an dem der Anruf an Ihrem Anschluss eingegangen ist. Notieren Sie sich deshalb während des Zeitraums der Anrufüberwachung die Zeitpunkte der unerwünschten Anrufe. Die Zeitpunkte können Sie uns jederzeit während der aktiven Fangschaltung über unsere Hotline mitteilen. Sobald der Anschlussinhaber ermittelt werden konnte, wird die Fangschaltung in Absprache mit Ihnen beendet.
In den meisten Fällen einer telefonischen Belästigung hilft schon die Anschaltung eines Anrufbeantworters oder auch die bloße Androhung, dass die Verbindung zurückverfolgt wird.
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Apple, das Apple-Logo, Mac, OS X und iPhone sind Marken der Apple Inc., die in den USA und weiteren Ländern eingetragen sind.
App Store ist eine Dienstleistungsmarke der Apple Inc.
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